Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der oceans GmbH für Software-, Cloud- und Beratungsleistungen gegenüber Geschäftskunden.

Anbieter

oceans GmbH, Lindenweg 2, 04668 Grimma, Deutschland · HRB 37709 (Amtsgericht Grimma) · USt-IdNr. DE 814089436 · Geschäftsführer: Norbert Demps

Fassung: 4. August 2026

Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit der oceans GmbH (Deutschland) und ausschließlich gegenüber Geschäftskunden. Sie sind die für Europa maßgebliche Fassung und gelten auch für die von der oceans GmbH über eigene Marken-Websites angebotenen Lösungen, insbesondere Hugo sowie – im Verhältnis zu Unternehmern – imoDirect. Für Verträge mit der oceans next generation Inc. (Kanada) sowie für das Hosting in Nordamerika durch die cloud&more Inc. gelten gesonderte Bedingungen.

Vertragssprache ist Deutsch. Die englische und französische Fassung dieser AGB sind unverbindliche Lesefassungen; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der oceans GmbH, Lindenweg 2, 04668 Grimma, Deutschland (nachfolgend „oceans“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“; oceans und Kunde gemeinsam die „Parteien“).

(2) Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass oceans in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, oceans stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn oceans die Leistung in Kenntnis der Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform oder eine Bestätigung von oceans in Textform.

(5) Leistungen anderer Gesellschaften der oceans Group, insbesondere der oceans next generation Inc. (Kanada), sind nicht Gegenstand dieser AGB. Hierfür gelten die Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft.

(6) Innerhalb der oceans Group richtet sich der Vertragspartner nach der Region: Kunden mit Sitz in Europa werden von der oceans GmbH betreut, Kunden mit Sitz in Nordamerika von der oceans next generation Inc. (Kanada); dies gilt auch für die Hugo-Dienste. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit der oceans GmbH. Maßgeblich ist der im jeweiligen Einzelvertrag ausgewiesene Vertragspartner.

(7) Diese AGB gelten einheitlich für alle Lösungen und Marken, die die oceans GmbH in Europa gegenüber Unternehmern anbietet, insbesondere die oceans-Dienste und Hugo. Werden diese Lösungen über eigene Websites vertrieben, verweisen deren Bedingungen auf die vorliegenden AGB; im Fall von Abweichungen gilt die auf oc-ans.com veröffentlichte Fassung. Für imoDirect gelten diese AGB im Verhältnis zu Unternehmern; soweit über imoDirect auch Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, gelten hierfür ausschließlich die auf imodirect.de veröffentlichten Bedingungen einschließlich der Verbraucherhinweise.

(8) In Europa wählt die oceans GmbH den Hosting-Partner und den Rechenzentrumsstandort nach den Anforderungen des jeweiligen Projekts aus; Vertragspartner des Kunden bleibt insoweit die oceans GmbH (§ 5 Abs. 3, § 6). In Nordamerika wird das Hosting von der cloud&more Inc. erbracht, der konzerneigenen Hosting-Gesellschaft der oceans Group in Kanada, mit Rechenzentrumsstandorten in Kanada und den Vereinigten Staaten; hierüber schließt der Kunde einen gesonderten Vertrag unmittelbar mit der cloud&more Inc., der nicht Gegenstand dieser AGB ist.

§ 2 Ausschließlich Geschäftskunden

(1) oceans erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

(2) Der Kunde sichert mit Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Angebote und Produktdarstellungen auf den Websites von oceans richten sich ausschließlich an Geschäftskunden und stellen kein Angebot an Verbraucher dar.

(3) Verbraucherschutzrechtliche Vorschriften, insbesondere das Widerrufsrecht im Fernabsatz, finden keine Anwendung.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsabgrenzung

(1) Gegenstand der Leistungen von oceans sind je nach Einzelvertrag insbesondere:

  • die Bereitstellung von Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service), insbesondere der oceans CRM/BRM-No-Code-Plattform;
  • die Bereitstellung von Cloud-, Hosting- und Infrastrukturleistungen (unter anderem „cloud&more“), einschließlich Rechen- und Speicherkapazität;
  • die Bereitstellung von Identitäts- und Zugriffsdiensten (unter anderem „Hugo“);
  • Implementierung, Integration und Beratung zu Datenschutz- und Verschlüsselungslösungen (unter anderem eperi);
  • Beratungs-, Projekt- und sonstige professionelle Dienstleistungen rund um digitale Souveränität;
  • Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag, dem Angebot, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und – soweit vereinbart – dem Service Level Agreement. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen und Produktdarstellungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.

(3) oceans erbringt keine Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG. Nicht Gegenstand der Leistungen sind insbesondere Internetzugangsdienste, Anschlussleitungen, Sprachkommunikationsdienste sowie die Anbindung von Standorten des Kunden an das Internet. Die für die Nutzung der Leistungen erforderliche Konnektivität, Endgeräte und Clientsoftware beschafft und unterhält der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

(4) Übergabepunkt der Leistungen von oceans ist der Ausgang des jeweils genutzten Rechenzentrums in das öffentliche Internet. Für Übertragungswege und Störungen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs ist oceans nicht verantwortlich.

(5) oceans ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortlichkeit von oceans gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Rangfolge

(1) Die Darstellung von Leistungen auf den Websites von oceans ist freibleibend und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Die dort bereitgestellten Formulare (insbesondere Kontakt-, Angebots-, Demo- und Rückrufformulare) dienen ausschließlich der unverbindlichen Anfrage: Mit dem Absenden eines Formulars geben Sie keine Bestellung ab, es kommt kein Vertrag zustande und es entstehen keine Zahlungspflichten. oceans erstellt auf Grundlage Ihrer Anfrage ein individuelles Angebot.

(2) Angebote von oceans sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch beiderseitige Zeichnung des Angebots oder Bestellformulars oder durch Bestätigung der Bestellung durch oceans in Textform zustande.

(3) Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Rangfolge: (a) der Einzelvertrag beziehungsweise das Bestellformular einschließlich seiner Anlagen, (b) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, (c) das vereinbarte Service Level Agreement, (d) die jeweilige Leistungsbeschreibung, (e) diese AGB.

(4) Erklärungen im Rahmen der Vertragsdurchführung bedürfen mindestens der Textform im Sinne des § 126b BGB; E-Mail genügt.

§ 5 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung

(1) oceans stellt die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Termin bereit und hält sie während der Vertragslaufzeit in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand.

(2) oceans strebt für die produktiven Leistungen eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Monatsmittel an und hat diesen Wert in der Vergangenheit erreicht. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, soweit sie in einem gesonderten Service Level Agreement ausdrücklich zugesagt ist. Ohne ein solches Service Level Agreement handelt es sich um einen Zielwert und nicht um eine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie.

(3) oceans erbringt die Leistungen ganz oder teilweise auf Infrastruktur dritter Anbieter, insbesondere auf angemieteten Bare-Metal-Servern in Rechenzentren Dritter. Für Ausfälle und Beeinträchtigungen aus dem Verantwortungsbereich solcher Vorlieferanten – insbesondere Ausfälle des Rechenzentrums, der Stromversorgung, der Netzanbindung oder der Transitnetze – sowie für Störungen des öffentlichen Internets und für Fälle höherer Gewalt nach § 18 ist oceans nicht verantwortlich. Solche Zeiten bleiben bei der Ermittlung der Verfügbarkeit außer Betracht. oceans wird derartige Störungen unverzüglich gegenüber dem betroffenen Anbieter eskalieren, den Kunden informieren und die ihr zumutbaren Maßnahmen zur Wiederherstellung ergreifen.

(4) Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten ferner: angekündigte Wartungsfenster, Notfallmaßnahmen zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken, Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden sowie Zeiten einer berechtigten Sperre nach § 10 Abs. 5.

(5) Planbare Wartungsarbeiten kündigt oceans mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Notfallwartungen kann oceans mit kürzerer Ankündigungsfrist durchführen, soweit dies zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität erforderlich ist.

(6) Maßgeblich für die Verfügbarkeitsmessung sind die Monitoring-Systeme von oceans. Störungen sind oceans unverzüglich in Textform anzuzeigen.

(7) Pauschalierte Gutschriften oder Entgeltminderungen wegen Unterschreitung des Zielwerts nach Absatz 2 gewährt oceans nicht; solche Ansprüche bestehen nur, soweit sie in einem gesonderten Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart sind. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln (§ 16) und die Haftungsregelungen (§ 17) bleiben unberührt.

(8) oceans ist berechtigt, die Leistungen weiterzuentwickeln und technisch zu ändern, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 6 Leistungsort, Datenstandort und Souveränität

(1) Die Leistungserbringung erfolgt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, sofern im Einzelvertrag kein anderer Standort vereinbart ist. Die oceans GmbH wählt den Hosting-Partner und den Rechenzentrumsstandort nach den Anforderungen des jeweiligen Projekts aus und teilt dem Kunden den Standort auf Anfrage mit. Ein vereinbarter Datenstandort wird ohne Zustimmung des Kunden nicht in ein anderes Land verlegt.

(2) oceans wertet die Inhalts- und Nutzungsdaten des Kunden nicht zu eigenen Zwecken aus, verkauft sie nicht und monetarisiert sie nicht. Eine Verarbeitung erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Sicherstellung des Betriebs und der Sicherheit oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich ist.

(3) Der Einsatz von Unterauftragnehmern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur unter Einhaltung der Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO und – soweit personenbezogene Daten betroffen sind – nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die überlassenen Leistungen im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Eine Überlassung an Dritte, eine Unterlizenzierung sowie die Nutzung zur Erbringung eigener Dienstleistungen für Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung von oceans in Textform zulässig. Die Nutzung durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Der Kunde wird die Software nicht über die gesetzlich zwingenden Grenzen (insbesondere § 69e UrhG) hinaus dekompilieren, zurückentwickeln oder verändern und Schutzrechts- oder Herkunftsvermerke nicht entfernen.

(4) Enthalten die Leistungen Open-Source-Komponenten, gelten insoweit vorrangig die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. oceans weist die eingesetzten Komponenten auf Anfrage nach.

(5) An Arbeitsergebnissen aus Projekt- und Beratungsleistungen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke. Rechte an vorbestehendem Material, an Standardsoftware sowie an allgemeinem Know-how verbleiben bei oceans.

(6) Rechte an den vom Kunden eingebrachten Daten verbleiben beim Kunden. oceans erhält daran nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.

§ 8 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

(1) Der Kunde erbringt die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich. Dazu gehören insbesondere die Benennung fachkundiger Ansprechpartner, die Bereitstellung erforderlicher Zugänge, Systemumgebungen, Testdaten und Informationen sowie die Mitwirkung bei Migration, Test und Abnahme.

(2) Der Kunde verwaltet seine Nutzerkonten eigenverantwortlich, hält Zugangsdaten geheim, nutzt die angebotene Mehr-Faktor-Authentifizierung und meldet den Verdacht eines Missbrauchs unverzüglich in Textform.

(3) Der Kunde ist für die von ihm eingebrachten Inhalte und Daten sowie für deren Rechtmäßigkeit allein verantwortlich. Er wird insbesondere keine Inhalte einbringen oder verbreiten, die gegen Strafgesetze (etwa §§ 130, 130a, 131, 184 StGB), gegen Rechte Dritter oder gegen sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen, und keine Schadsoftware oder unerlaubte Werbung versenden.

(4) Der Kunde prüft die Leistungen vor dem produktiven Einsatz auf Eignung für den vorgesehenen Zweck. Soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich von oceans geschuldet ist, obliegt sie dem Kunden; er wird seine Daten in angemessenen Abständen, mindestens jedoch täglich, in wiederherstellbarer Form sichern.

(5) Der Kunde stellt oceans von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Pflichten nach diesem Paragraphen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.

(6) Bei einem Verstoß gegen Absatz 3 ist oceans berechtigt, die betroffenen Inhalte zu sperren oder zu entfernen. § 10 Abs. 5 gilt entsprechend.

§ 9 Vergütung, Zahlung und Preisanpassung

(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisangaben auf den Websites von oceans und in Übersichten sind unverbindliche Nettoangaben zuzüglich der am Ort der Leistung anfallenden Steuern und Abgaben (z. B. Umsatzsteuer, GST/HST); verbindlich sind allein die Preise des jeweiligen Angebots.

(2) Wiederkehrende Entgelte werden monatlich im Voraus, sonstige Leistungen nach Erbringung beziehungsweise Abnahme abgerechnet. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Aufwandsabhängige Leistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet. Reisezeiten und Reisekosten werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.

(5) Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Eine spätere Geltendmachung bleibt zulässig, soweit den Kunden an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft.

(6) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere nach § 10 Abs. 4 und Abs. 5, bleibt vorbehalten.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(8) oceans kann die wiederkehrenden Entgelte einmal jährlich, frühestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsbeginn, angemessen anpassen, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Personal-, Energie-, Lizenz- und Infrastrukturkosten) verändert haben; die Anpassung darf die Kostenentwicklung nicht übersteigen. oceans kündigt die Anpassung mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den betroffenen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

§ 10 Laufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate ab Bereitstellung der Leistung.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für oceans liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten oder länger als 30 Tage nach Mahnung in Verzug ist, wenn er wiederholt oder erheblich gegen § 8 Abs. 3 verstößt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird und der Kunde keine Vorauszahlung oder Sicherheit leistet.

(5) Bei einem erheblichen Verstoß des Kunden gegen § 8 Abs. 3 oder bei einer von seinem Verantwortungsbereich ausgehenden Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Systeme kann oceans die betroffene Leistung nach vorheriger Ankündigung – bei Gefahr im Verzug auch ohne vorherige Ankündigung – vorübergehend sperren. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, bleibt seine Zahlungspflicht für die Dauer der Sperre bestehen.

§ 11 Datenrückgabe und Löschung

(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren, soweit die Leistung eine Exportfunktion vorsieht. Darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen erbringt oceans gegen Vergütung nach Aufwand.

(2) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 1 löscht oceans die Daten des Kunden innerhalb von 90 Tagen; Daten in Sicherungskopien werden nach Ablauf der regulären Sicherungszyklen gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(3) Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zur Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten gehen vor.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit oceans personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese geht diesen AGB vor.

(3) oceans trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. oceans darf diese Maßnahmen fortentwickeln, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

(4) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Daten an oceans und zu deren Verarbeitung berechtigt ist.

(5) oceans verwendet Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht zu diesem Zweck an Dritte weiter.

(6) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Websites von oceans enthält die Datenschutzerklärung.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, nutzen sie nur zu Vertragszwecken und schützen sie durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder die sie rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat. Besteht eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht, informiert die verpflichtete Partei die andere Partei vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(3) Vertrauliche Informationen dürfen an Mitarbeiter, verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer nur weitergegeben werden, soweit diese die Informationen kennen müssen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(4) Die Verpflichtungen gelten für die Dauer des Vertrages und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus; für Geschäftsgeheimnisse gelten sie, solange die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 14 Informationssicherheit und Sicherheitsvorfälle

(1) oceans betreibt die Leistungen nach dem Stand der Technik und trifft angemessene Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Manipulation, insbesondere Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung und Notfallmanagement.

(2) oceans informiert den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, über Sicherheitsvorfälle, die dessen Daten oder Leistungen betreffen, und unterstützt ihn bei der Aufklärung und Schadensbegrenzung.

(3) Soweit der Kunde regulatorischen Anforderungen unterliegt (etwa NIS-2-Umsetzungsgesetz oder DORA), unterstützt oceans ihn bei der Erfüllung der ihn treffenden Nachweis- und Auditpflichten nach gesonderter Vereinbarung; vorhandene Zertifikate und Prüfberichte stellt oceans auf Anfrage bereit.

(4) Der Kunde informiert oceans unverzüglich über Sicherheitsvorfälle in seinem Verantwortungsbereich, die Auswirkungen auf die Leistungen haben können.

§ 15 Einsatz künstlicher Intelligenz

(1) Soweit oceans bei der Leistungserbringung KI-Systeme einsetzt oder KI-generierte Inhalte bereitstellt, weist sie hierauf nach Maßgabe des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) hin.

(2) Ergebnisse von KI-Systemen können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft KI-gestützte Ergebnisse vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit und Eignung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Medizinberatung dar.

(3) Eine Verarbeitung von Kundendaten durch KI-Systeme erfolgt nur, soweit dies vertraglich vereinbart oder vom Kunden angewiesen ist. § 12 Abs. 5 bleibt unberührt.

(4) Bild-, Avatar- und Videoinhalte auf den Websites von oceans sind ganz oder teilweise KI-generiert und am jeweiligen Medium gekennzeichnet.

§ 16 Mängelansprüche

(1) Für die zeitweise Überlassung von Software und Infrastruktur (Software as a Service, Hosting) gilt Mietrecht. oceans hält die Leistungen während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung der Symptome an und unterstützt oceans in zumutbarem Umfang bei Eingrenzung und Reproduktion.

(4) Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit berechtigt nicht zur Minderung. Für die Verfügbarkeit gilt § 5; insbesondere bleiben Zeiten nach § 5 Abs. 3 und Abs. 4 außer Betracht.

(5) Für Leistungen mit Werkcharakter gelten die §§ 634 ff. BGB. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 17 Haftung

(1) oceans haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet oceans nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf die Höhe der Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlt hat; für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres gilt derselbe Betrag als Gesamtobergrenze. Bestand der Vertrag zum Zeitpunkt des Ereignisses noch keine zwölf Monate, wird die bis dahin gezahlte Vergütung auf zwölf Monate hochgerechnet.

(4) Für den Verlust von Daten haftet oceans nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 8 Abs. 4) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von oceans.

(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.

§ 18 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die oceans die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terroranschläge, Epidemien und Pandemien, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Cyberangriffe erheblichen Ausmaßes, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Störung und unternimmt zumutbare Anstrengungen zu ihrer Beseitigung.

(3) Dauert die Störung länger als drei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.

§ 19 Änderungen dieser AGB

(1) oceans kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte technische oder betriebliche Rahmenbedingungen oder an Leistungsänderungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

(3) Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere von Vergütung und vereinbartem Leistungsumfang, sind hiervon ausgenommen. Für Preisanpassungen gilt § 9 Abs. 8.

§ 20 Referenznennung

(1) oceans darf den Namen und das Logo des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.

(2) Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. oceans entfernt die Referenz sodann innerhalb angemessener Frist aus ihren laufend gepflegten Medien.

§ 21 Abtretung, Unterauftragnehmer, Exportkontrolle

(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von oceans in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) oceans ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf mit ihr verbundene Unternehmen zu übertragen sowie Unterauftragnehmer einzusetzen (§ 3 Abs. 5).

(3) Beide Parteien halten die anwendbaren Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsvorschriften ein. Der Kunde sichert zu, dass weder er noch die von ihm benannten Nutzer auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden und dass die Leistungen nicht entgegen solcher Vorschriften genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von oceans, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. oceans bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von oceans.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich der Information; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

Fragen zu diesen AGB?

Für Rückfragen zu Vertragsbedingungen, zur Auftragsverarbeitung oder zu individuellen Vereinbarungen erreichen Sie uns unter contact@oc-ans.com.